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Deutsches Arbeitsrecht

Rechtsanwalt für Kündigungsschutz im Arbeitsrecht

Ich stehe Ihnen gern in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:

  • Vertretung vor dem deutschen Arbeitsgericht bei Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Aushandlung günstiger Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Erstreitung günstiger Abfindung

Entgegen einer landläufigen Meinung ist eine Abfindung in Deutschland bei Kündigung des Arbeitsvertrags grundsätzlich nicht gesetzlich vorgesehen und keine Pflicht des Arbeitgebers. Eine Abfindung ist daher stets das Ergebnis gerichtlicher oder außergerichtlicher Verhandlungen.