Deutsches Recht & Arbeitsrecht
Beratung für Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen
Dr. Henrik Göddeke
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
- Zugelassen als europäischer Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Płock, Polen
- Zugelassen als deutscher Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin, Deutschland
www.anwalt-arbeitsrecht-kuendigung-berlin.de - Sie können mich gern kontaktieren, wenn Sie anwaltliche Unterstützung im deutschen Arbeitsrecht benötigen. Da ich Beratungsgespräche auch von meinem polnischen Büro aus über Video-Call durchführe, können Sie mich unabhängig davon kontaktieren, ob Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland oder in Polen haben
- Langjährige Spezialisierung im Bereich Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht
- Konzentration auf die Betreuung von Arbeitnehmern sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Mein Angebot richtet sich vor allem an Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die eine fachliche Betreuung im Bereich des deutschen Arbeits- und Wirtschaftsrechts suchen
Was dürfen sie erwarten?
Deutsches Arbeitsrecht
Unternehmensgründung in Deutschland
Vertragsmanagement
Gesellschaftsrecht
Rechtsberatung im Bereich der Personalbeschaffung
Was dürfen sie erwarten?
Engagement
Volles Engagement für die mir anvertrauten Angelegenheiten
Ansatz
Individuelle und seriöse Herangehensweise an das Mandat
Erfahrung 20+ Jahre
Über zwanzig Jahre Erfahrung im deutschen Arbeitsrecht
Sprachen
Beratung in Englisch, Deutsch und Französisch
Häufig gestellte Fragen
Wann habe ich Kündigungsschutz?
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht UND in dem Unternehmen mehr als 10 Vollzeitkräfte beschäftigt sind, dann greift der Kündigungsschutz.
Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung?
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung kann gerichtlich oder außergerichtlich verhandelt werden. Es ist ratsam solche Verhandlung einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht anzuvertrauen.
Was sind die Fristen bei Kündigungsschutz?
Eine Kündigung muss spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht angefochten werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam und kann nicht mehr erfolgreich angegriffen werden.
Welche Dokumente brauche ich beim ersten Termin beim Anwalt für Kündigungsschutz?
Für das erste Gespräch werden im Normalfall mindestens benötigt: Ihr Arbeitsvertrag, die Kündigung, eventuelle Abmahnungen und die drei letzten Gehaltsabrechnungen.