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Deutsches Recht & Arbeitsrecht

Beratung für Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen

Dr. Henrik Göddeke
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

  • Zugelassen als europäischer Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Płock, Polen
  • Zugelassen als deutscher Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin, Deutschland
    www.anwalt-arbeitsrecht-kuendigung-berlin.de
  • Sie können mich gern kontaktieren, wenn Sie anwaltliche Unterstützung im deutschen Arbeitsrecht benötigen. Da ich Beratungsgespräche auch von meinem polnischen Büro aus über Video-Call durchführe, können Sie mich unabhängig davon kontaktieren, ob Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland oder in Polen haben
  • Langjährige Spezialisierung im Bereich Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht
  • Konzentration auf die Betreuung von Arbeitnehmern sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Mein Angebot richtet sich vor allem an Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die eine fachliche Betreuung im Bereich des deutschen Arbeits- und Wirtschaftsrechts suchen
Zdjęcie Adwokata

Was dürfen sie erwarten?

Deutsches Arbeitsrecht

Unternehmensgründung in Deutschland

Vertragsmanagement

Gesellschaftsrecht

Rechtsberatung im Bereich der Personalbeschaffung

Was dürfen sie erwarten?

Engagement

Volles Engagement für die mir anvertrauten Angelegenheiten

Ansatz

Individuelle und seriöse Herangehensweise an das Mandat

Erfahrung 20+ Jahre

Über zwanzig Jahre Erfahrung im deutschen Arbeitsrecht

Sprachen

Beratung in Englisch, Deutsch und Französisch

Häufig gestellte Fragen

Wann habe ich Kündigungsschutz?

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht UND in dem Unternehmen mehr als 10 Vollzeitkräfte beschäftigt sind, dann greift der Kündigungsschutz.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung?

Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung kann gerichtlich oder außergerichtlich verhandelt werden. Es ist ratsam solche Verhandlung einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht anzuvertrauen.

Was sind die Fristen bei Kündigungsschutz?

Eine Kündigung muss spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht angefochten werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam und kann nicht mehr erfolgreich angegriffen werden.

Welche Dokumente brauche ich beim ersten Termin beim Anwalt für Kündigungsschutz?

Für das erste Gespräch werden im Normalfall mindestens benötigt: Ihr Arbeitsvertrag, die Kündigung, eventuelle Abmahnungen und die drei letzten Gehaltsabrechnungen.